Notarielle Beurkundung
Notarielle Beurkundung ist ein förmliches Verfahren, bei dem ein Notar die Erklärungen der Beteiligten in einer Niederschrift festhält, vorliest, genehmigen lässt und mit ihnen unterzeichnet. Sie ist etwa bei Grundstückskaufverträgen, bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen und Erbverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundung erfüllt Warn-, Beratungs-, Beweis- und Kontrollfunktionen. Fehlt sie, ist das Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig, sofern das Gesetz keine Heilung oder andere Rechtsfolge vorsieht.
Rechtliche Grundlagen
Das Beurkundungsgesetz regelt Verfahren und Amtspflichten. Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten, nicht Interessenvertreter einer Seite.
Verfassungsrechtlicher Bezug
Der Formzwang begrenzt Vertragsfreiheit, schützt aber Selbstbestimmung durch Aufklärung und bewahrt vor übereilten, weitreichenden Vermögensentscheidungen.
Beispiel
Käufer und Verkäufer einigen sich mündlich über ein Grundstück. Der Kaufvertrag wird grundsätzlich erst mit notarieller Beurkundung wirksam.
Häufige Fragen
Ist Beglaubigung dasselbe?
Nein. Beglaubigung bestätigt regelmäßig nur Unterschrift oder Abschrift, nicht den gesamten Erklärungsinhalt.
Vertritt der Notar eine Partei?
Nein. Er muss unabhängig und unparteiisch handeln.
Kann der Formmangel heilen?
Bei bestimmten Geschäften ja, etwa nach Auflassung und Grundbucheintragung beim Grundstückskauf.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Formfreiheit, Nichtigkeit und Angebot. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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