| |

Auflassung

Die Auflassung ist die dingliche Einigung von Veräußerer und Erwerber über den Übergang des Eigentums an einem Grundstück. Sie muss nach § 925 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle, regelmäßig einem Notar, erklärt werden. Bedingungen oder Zeitbestimmungen sind unzulässig. Eigentum geht dennoch erst mit der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch über; Verpflichtungsgeschäft, Auflassung und Eintragung sind rechtlich zu trennen.

Rechtliche Einordnung

Die Auflassung bildet zusammen mit der Grundbucheintragung den rechtsgeschäftlichen Erwerbstatbestand für Grundstückseigentum.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Erforderlich sind Einigung in der vorgeschriebenen Form, Berechtigung des Veräußerers und anschließend die Eintragung im Grundbuch.

Rechtsfolgen

Vor der Eintragung besteht noch kein Eigentumserwerb; der schuldrechtliche Anspruch kann durch eine Vormerkung gesichert werden.

Beispiel

Verkäufer und Käufer erklären beim Notar die Auflassung; Eigentümer wird der Käufer erst nach seiner Eintragung.

Häufige Fragen

Ist der notarielle Kaufvertrag schon die Auflassung?

Nicht zwingend, häufig werden beide Erklärungen aber in einer Urkunde verbunden.

Kann die Auflassung bedingt werden?

Nein. § 925 Absatz 2 BGB schließt Bedingungen und Zeitbestimmungen aus.

Wann wechselt das Eigentum?

Mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Weiterführende Hinweise

Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Trennungsprinzip, Abstraktionsprinzip, Besitz, Übereignung. Vertiefend helfen die nicht werblichen Informationsangebote zivilrecht-faq.de sowie der Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis

    Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis war das 1756 in Kraft gesetzte bayerische Zivilgesetzbuch. Die unter Kurfürst Maximilian III. Joseph von Wiguläus von Kreittmayr ausgearbeitete Kodifikation ordnete das Privatrecht des Kurfürstentums Bayern systematisch, verband gemeines römisches Recht mit einheimischen Rechtsquellen und verwendete deutsche Gesetzessprache. Er gehörte zu den wichtigen Naturrechtskodifikationen des 18. Jahrhunderts, blieb jedoch ständisch…

  • |

    Mahnverfahren

    Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur schnellen Titulierung bestimmter Geldforderungen, bei dem zunächst keine inhaltliche Prüfung des Anspruchs stattfindet. Auf Antrag erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid und stellt ihn dem Antragsgegner zu. Erhebt dieser fristgerecht Widerspruch, kann die Sache in das streitige Verfahren übergehen. Ohne Widerspruch kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das Verfahren…

  • |

    Gestaltungsrecht

    Ein Gestaltungsrecht ist die Befugnis, durch eine einseitige Willenserklärung unmittelbar eine bestehende Rechtslage zu begründen, zu ändern oder zu beenden. Die Rechtswirkung tritt grundsätzlich ohne Zustimmung des Erklärungsempfängers ein, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele sind Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf und Aufrechnung. Gestaltungsrechte sind häufig fristgebunden, bedingungsfeindlich und nach wirksamer Ausübung grundsätzlich nicht frei…

  • Erbe

    Ein Erbe ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Er tritt grundsätzlich unmittelbar in die vererblichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Die Erbenstellung kann auf Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge beruhen. Sind mehrere Personen berufen, werden sie Miterben und bilden bis zur Auseinandersetzung des…

  • | |

    Mietspiegel

    Mietspiegel Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden. Er ordnet Entgelte nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Ein einfacher Mietspiegel wird von Gemeinde oder Interessenvertretern anerkannt; ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und regelmäßig angepasst. Mietspiegel dienen insbesondere der Begründung und…