Gutachten des Internationalen Gerichtshofs
Ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist eine gerichtliche Stellungnahme zu einer Rechtsfrage auf Ersuchen eines dazu befugten internationalen Organs. Grundlage sind Artikel 96 der UN-Charta und Artikel 65 des IGH-Statuts. Generalversammlung und Sicherheitsrat können Gutachten zu jeder Rechtsfrage erbitten; andere ermächtigte Organe und Sonderorganisationen nur innerhalb ihres Aufgabenbereichs. Staaten und Einzelpersonen haben kein eigenes allgemeines Antragsrecht. Gutachten sind grundsätzlich nicht wie streitige Urteile bindend, besitzen aber erhebliche rechtliche und institutionelle Autorität.
Beratung internationaler Organe
Ein Gutachtenverfahren ist kein gewöhnlicher zwischenstaatlicher Prozess. Zuständigkeit, Zulässigkeit des Ersuchens und das gerichtliche Ermessen sind gesondert zu prüfen. Besondere Vereinbarungen können ausnahmsweise verbindliche Wirkungen an ein Gutachten knüpfen.
Beispiel
Die UN-Generalversammlung bittet um rechtliche Klärung eines internationalen Problems. Staaten können im eröffneten Verfahren Stellung nehmen, werden dadurch aber nicht automatisch Parteien eines bindenden Streitverfahrens.
FAQ
Kann ein Bürger ein IGH-Gutachten beantragen?
Nein. Das Ersuchen muss von einem befugten Organ stammen.
Sind Gutachten bedeutungslos, weil sie meist nicht binden?
Nein. Ihre Rechtsauslegung kann erhebliche Bedeutung haben.
Darf jede UN-Einrichtung jede Frage vorlegen?
Ermächtigung und Aufgabenbereich sind zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Internationaler Gerichtshof (IGH) · Vereinte Nationen (UN) · Völkerrechtsquelle · Friedliche Streitbeilegung · Völkerrechtspersönlichkeit internationaler Organisationen
Quellen und weiterführende Informationen
Statut des Internationalen Gerichtshofs · Artikel 25 GG und allgemeine Regeln des Völkerrechts
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.