Hausgeld
Hausgeld Hausgeld ist der laufende Vorschuss, den ein Wohnungseigentümer zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Lasten, Kosten und Rücklagen an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zahlt. Seine Höhe wird auf Grundlage des Wirtschaftsplans beschlossen und nach dem geltenden Verteilungsschlüssel auf die Einheiten umgelegt. Die Zahlungspflicht besteht gegenüber dem Verband. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres werden Vorschüsse durch die Jahresabrechnung den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt; daraus können Nachschüsse oder angepasste Guthaben folgen.
Rechtliche Einordnung
Hausgeld umfasst typischerweise Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Zuführungen zur Erhaltungsrücklage. Es ist nicht mit der mietrechtlichen Betriebskostenvorauszahlung identisch.
Bedeutung und Abgrenzung
Auch bei Streit über einzelne Ausgaben muss ein wirksam beschlossenes Hausgeld grundsätzlich gezahlt werden. Ein Eigentümer darf nicht eigenmächtig mit behaupteten Gegenansprüchen kürzen, soweit keine Aufrechnung zulässig ist.
Beispiel
Der Wirtschaftsplan weist für eine Einheit monatliche Vorschüsse von 350 Euro aus. Nach dem entsprechenden Beschluss muss der Eigentümer diesen Betrag regelmäßig an die Gemeinschaft zahlen.
Häufige Fragen
Wer schuldet das Hausgeld?
Grundsätzlich der im maßgeblichen Zeitraum verpflichtete Wohnungseigentümer nach den beschlossenen Fälligkeiten.
Kann die Gemeinschaft Rückstände einklagen?
Ja. Anspruchsinhaber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Ist Hausgeld vollständig auf einen Mieter umlegbar?
Nein. Nur umlagefähige Betriebskosten können nach Mietvertrag und Betriebskostenrecht weitergegeben werden.
Zusammenhänge und Quellen
Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.