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Alltagssorge

Alltagssorge ist die Befugnis des Elternteils, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein zu entscheiden. Grundlage ist § 1687 BGB bei gemeinsam sorgeberechtigten, getrennt lebenden Eltern. Erfasst sind häufig vorkommende Fragen ohne schwer abzuändernde Auswirkungen, etwa Tagesablauf, gewöhnliche Freizeitaktivitäten oder kleinere medizinische Maßnahmen. Während des Umgangs entscheidet der andere Elternteil über die tatsächliche Betreuung. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bleiben gemeinsam zu entscheiden.

Rechtliche Bedeutung

Die Alltagssorge soll praktikable Entscheidungen ermöglichen, ohne die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben. Ob eine Frage alltäglich ist, hängt von Tragweite, Häufigkeit und Folgen ab.

Voraussetzungen und Folgen

Der überwiegend betreuende Elternteil muss nicht jede Einzelheit abstimmen. Wesentliche Informationen und erhebliche Entscheidungen dürfen jedoch nicht unter Berufung auf Alltagssorge einseitig behandelt werden.

Beispiel

Die Mutter entscheidet während der Schulwoche über Schlafenszeiten, Essensabläufe und die Teilnahme an einem gewöhnlichen eintägigen Schulausflug.

Häufige Fragen

Gehört die Schulwahl zur Alltagssorge?

Nein. Die Wahl einer Schule hat regelmäßig erhebliche und schwer abänderbare Auswirkungen.

Wer entscheidet während des Umgangs?

Der Umgangselternteil regelt die tatsächliche Betreuung und gewöhnliche Alltagsfragen in seiner Zeit.

Kann Alltagssorge übertragen werden?

Sie folgt grundsätzlich aus dem gewöhnlichen Aufenthalt; Sorgebereiche können jedoch gerichtlich abweichend geregelt werden.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Getrenntleben, Kindeswille, Umgangsausschluss und Kindeswohlgefährdung hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bieten § 1687 BGB sowie die dort genannten gesetzlichen Grundlagen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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