| |

Anwartschaftsrecht

Anwartschaftsrecht ist eine rechtlich gesicherte Erwerbsposition, bei der von einem mehraktigen Entstehungstatbestand bereits so viele Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Veräußerer den endgültigen Rechtserwerb nicht mehr einseitig verhindern kann. Wichtigster Fall ist der Eigentumsvorbehalt: Nach Übergabe und bedingter Übereignung besitzt der Käufer bis zur vollständigen Zahlung ein Anwartschaftsrecht am Kaufgegenstand. Es ist übertragbar, pfändbar und als wesensgleiches Minus zum Vollrecht geschützt.

Rechtliche Grundlagen

Mit Eintritt der Bedingung erstarkt das Anwartschaftsrecht automatisch zum Eigentum. Verfügungen des Vorbehaltsverkäufers können die gesicherte Position grundsätzlich nicht mehr zerstören.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Die Position wird als vermögenswertes Recht vom Eigentumsschutz des Artikel 14 GG erfasst. Ihre Anerkennung verbindet Verkehrsschutz, Kreditsicherung und Privatautonomie.

Beispiel

Ein Käufer erhält eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt und zahlt in Raten. Vor der letzten Rate besitzt er noch kein Eigentum, aber ein Anwartschaftsrecht, das mit vollständiger Zahlung zum Eigentum wird.

Häufige Fragen

Ist das Anwartschaftsrecht schon Eigentum?

Nein. Es ist eine gesicherte Vorstufe, die bei Bedingungseintritt zum Vollrecht erstarkt.

Kann es verkauft werden?

Ja. Es kann nach sachenrechtlichen Regeln übertragen werden.

Was geschieht bei Pfändung?

Gläubiger können die Position grundsätzlich pfänden; Drittwiderspruchs- und Vollstreckungsfragen hängen von der konkreten Lage ab.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Eigentum, Besitz, Vertragsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Sorgerechtsvollmacht

    Sorgerechtsvollmacht ist die rechtsgeschäftliche Ermächtigung eines sorgeberechtigten Elternteils an den anderen Elternteil oder eine Vertrauensperson, bestimmte Angelegenheiten des Kindes in seinem Namen wahrzunehmen. Sie überträgt nicht die elterliche Sorge selbst und beseitigt auch keine gemeinsame Entscheidungsverantwortung. Umfang, Dauer und Widerruflichkeit richten sich nach dem Vollmachtstext. In Konfliktfällen kann eine ausreichend tragfähige Vollmacht eine gerichtliche Sorgeübertragung…

  • |

    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • | |

    Vermieterpfandrecht

    Vermieterpfandrecht Vermieterpfandrecht ist das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an pfändbaren beweglichen Sachen, die der Mieter in die Mieträume eingebracht hat. Es sichert Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere Mietrückstände, innerhalb der gesetzlichen zeitlichen Grenzen. Unpfändbare Gegenstände und fremde Sachen sind grundsätzlich nicht erfasst. Entfernt der Mieter belastete Sachen ohne Wissen oder gegen Widerspruch, kann der Vermieter…

  • | |

    Gleichbehandlung von Ehegatten

    Gleichbehandlung von Ehegatten bezeichnet im europäischen Menschenrechtsschutz die Garantie gleicher privatrechtlicher Rechte und Pflichten der Ehepartner bei Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung. Artikel 5 des siebten Zusatzprotokolls zur EMRK erfasst auch ihre Beziehungen zu den gemeinsamen Kindern. Er erlaubt notwendige Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls. Die Garantie bindet die Vertragsstaaten dieses Protokolls….

  • |

    Erledigungserklärung

    Erledigungserklärung ist die prozessuale Mitteilung, dass ein ursprünglich zulässiges und begründetes Klagebegehren durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, entscheidet das Gericht grundsätzlich nur noch über die Kosten. Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers wird sein Antrag regelmäßig als Feststellungsbegehren ausgelegt. Dann prüft das Gericht, ob…

  • | |

    Gemeinschaftsordnung

    Gemeinschaftsordnung Gemeinschaftsordnung ist die Gesamtheit der vereinbarten Regeln, die das gesetzliche Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ausgestalten. Sie enthält etwa Vorgaben zu Nutzung, Stimmrecht, Kostenverteilung, Verwalterbefugnissen oder Veräußerungsbeschränkungen. Wird sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen, bindet sie auch spätere Erwerber. Die Gemeinschaftsordnung kann Bestandteil der Teilungserklärung sein, ist begrifflich aber von ihr und von…