Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlung Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Willensbildungsforum der Wohnungseigentümer. In ihr beraten und beschließen die Eigentümer über Verwaltung, Gebrauch, Kosten, Verwalter und bauliche Maßnahmen. Der Verwalter beruft sie mindestens einmal jährlich in Textform ein; die Einladungsfrist soll grundsätzlich drei Wochen betragen. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig. Teilnahme, Vertretung, Tagesordnung und Niederschrift richten sich nach Gesetz und Vereinbarungen.
Rechtliche Einordnung
Nur angekündigte Beschlussgegenstände dürfen grundsätzlich wirksam behandelt werden. Die Bezeichnung in der Einladung muss erkennen lassen, worüber entschieden werden soll, damit jeder Eigentümer seine Teilnahme vorbereiten kann.
Bedeutung und Abgrenzung
Eine Versammlung kann bei entsprechender Beschlussgrundlage hybrid stattfinden. Eine vollständig virtuelle Versammlung setzt die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und Mehrheiten voraus.
Beispiel
Der Verwalter lädt zur Jahresversammlung und benennt die Erneuerung der Heizungsanlage als Tagesordnungspunkt. Die Eigentümer können Angebote erörtern und einen hinreichend bestimmten Beschluss fassen.
Häufige Fragen
Wer darf einberufen?
Regelmäßig der Verwalter; in gesetzlichen Ausnahmefällen der Beiratsvorsitzende, sein Vertreter oder ein ermächtigter Eigentümer.
Ist eine Mindestanwesenheit erforderlich?
Nein. Nach geltendem Recht ist die Versammlung unabhängig von der vertretenen Miteigentumsquote beschlussfähig.
Muss ein Protokoll erstellt werden?
Ja. Über die gefassten Beschlüsse ist unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen.
Zusammenhänge und Quellen
Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.