Intertemporales Völkerrecht
Intertemporales Völkerrecht bezeichnet die Regeln und Überlegungen zur zeitlichen Zuordnung des maßgeblichen Völkerrechts. Ein historischer Rechtsakt ist grundsätzlich nach dem Recht seiner Entstehungszeit zu beurteilen. Für den Fortbestand eines Rechts oder eine fortdauernde Situation kann dagegen die spätere Entwicklung des Rechts erheblich werden. Besondere Bedeutung hat diese Unterscheidung bei Gebietstiteln, Staatenverantwortlichkeit und langfristigen Rechtsverhältnissen. Übergangsbestimmungen und spezielle zeitliche Anwendungsregeln gehen einer pauschalen Betrachtung vor; heutiges Recht wird nicht unterschiedslos rückwirkend angewandt.
Entstehung und Fortbestand unterscheiden
Der Schiedsspruch im Fall Island of Palmas von 1928 prägte die Unterscheidung zwischen der Entstehung eines Rechts und seinem Fortbestand. Ein früher entstandener Titel beantwortet deshalb nicht jede spätere Rechtsfrage. Zeitpunkt des Handelns, Dauer der Situation und einschlägige Sonderregeln müssen getrennt ermittelt werden.
Beispiel
Ein Staat beruft sich auf einen jahrhundertealten Gebietserwerb. Ein Schiedsrichter prüft zunächst das damals geltende Recht. Ob der Titel heute noch besteht, verlangt eine zusätzliche Prüfung seiner späteren Entwicklung.
FAQ
Wird Geschichte einfach nach heutigem Recht bewertet?
Nicht pauschal. Die maßgebliche Zeit und die einschlägigen Regeln sind zuerst zu bestimmen.
Sind fortdauernde Situationen ausgenommen?
Sie können spätere Pflichten auslösen; das ist von einer rückwirkenden Bewertung des ursprünglichen Akts zu unterscheiden.
Wo spielt der Begriff besonders eine Rolle?
Bei historischen Gebietstiteln und zeitlich gestreckten völkerrechtlichen Sachverhalten.
Verwandte Begriffe
Staatensukzession · Staatsgebiet · Völkerrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit · Völkerrechtswidrige Handlung · Vertragsauslegung im Völkerrecht
Quellen und weiterführende Informationen
UN-Schiedsspruchsammlung: Island of Palmas, 1928 · Allgemeine Regeln des Völkerrechts und Artikel 25 GG
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.