|

Interventionsverbot

Interventionsverbot untersagt Staaten, mit Zwang in Angelegenheiten einzugreifen, die ein anderer Staat nach dem Völkerrecht frei entscheiden darf. Geschützt sind insbesondere politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundentscheidungen. Verboten können militärische, politische oder wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen sowie die Unterstützung bewaffneter Gruppen sein. Nicht jede Kritik, Einflussnahme oder Bedingung ist Intervention; erforderlich ist grundsätzlich ein qualifiziertes Zwangselement. Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates und zulässige Gegenmaßnahmen folgen besonderen Regeln.

Rechtliche Bedeutung

Das Verbot konkretisiert souveräne Gleichheit und Selbstbestimmung der Staaten neben dem engeren Gewaltverbot. Maßgebliche Grundlagen erläutert die Charta der Vereinten Nationen. Passende Wörterbuchartikel sind Völkerrecht, Völkerrechtsquelle, völkerrechtlicher Vertrag und Staatensouveränität.

Abgrenzung

Das Gewaltverbot erfasst Drohung und Anwendung militärischer Gewalt; das Interventionsverbot kann auch nichtmilitärischen Zwang erfassen.

Beispiel

Ein Staat finanziert und steuert bewaffnete Gruppen, um die Regierung eines Nachbarstaates zu stürzen. Das verletzt regelmäßig das Interventionsverbot.

FAQ

Ist diplomatische Kritik verboten?

Nein. Bloße Kritik oder Überzeugungsarbeit enthält grundsätzlich keinen verbotenen Zwang.

Sind Wirtschaftssanktionen immer Intervention?

Nein. Zulässigkeit hängt von Rechtsgrundlage, Zwangsintensität und weiteren Völkerrechtsregeln ab.

Darf der Sicherheitsrat eingreifen?

Ja. Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta bilden eine besondere kollektive Rechtsgrundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Normenkontrolle

    Die Normenkontrolle ist die gerichtliche Prüfung, ob eine Rechtsnorm mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Je nach Gegenstand und Verfahren unterscheidet das Recht verschiedene Formen der Normenkontrolle. Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle Nach § 47 VwGO entscheiden Oberverwaltungsgerichte insbesondere über die Gültigkeit bestimmter Satzungen und landesrechtlicher Rechtsvorschriften. Verfassungsgerichtliche Kontrolle Das Bundesverfassungsgericht prüft Gesetze unter anderem in abstrakten und konkreten…

  • |

    Neutralität im Völkerrecht

    Neutralität im Völkerrecht bezeichnet die Rechtsstellung eines Staates, der an einem internationalen bewaffneten Konflikt nicht als Konfliktpartei teilnimmt. Der neutrale Staat muss insbesondere sein Gebiet unparteiisch gegen militärische Nutzung schützen und darf keine unmittelbare militärische Unterstützung leisten. Konfliktparteien haben die territoriale Unverletzlichkeit des neutralen Staates zu achten. Dauernde Neutralität kann zusätzlich durch Vertrag oder innerstaatliche…

  • | |

    Soll-Vorschrift

    Eine Soll-Vorschrift bindet eine Behörde im Regelfall an die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge, lässt aber bei atypischen besonderen Umständen eine abweichende Entscheidung zu. Sie steht zwischen Muss-Vorschrift und freier Kann-Vorschrift. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Regelfall oder ein vom gesetzlichen Leitbild erheblich abweichender Ausnahmefall vorliegt. Erst im Ausnahmefall eröffnet sich regelmäßig ein begrenzter Entscheidungsspielraum, der…

  • Gleichheitssatz

    Der Gleichheitssatz verpflichtet den Staat, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln. Der allgemeine Gleichheitssatz steht in Art. 3 Abs. 1 GG. Art. 3 Abs. 2 und 3 enthält besondere Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote. Ungleichbehandlungen bedürfen eines sachlichen Grundes, dessen Gewicht von Gegenstand und Intensität der Differenzierung abhängt. Prüfung Zunächst werden…

  • Bundeswappen

    Bundeswappen bezeichnet das staatliche Hoheitszeichen des Bundes mit dem Bundesadler. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit…

  • |

    Persönlichkeitsrecht

    Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Geltung eines Menschen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet. Es erfasst unter anderem Privat- und Intimsphäre, Ehre, Bild, Stimme, Namen sowie die Befugnis, grundsätzlich selbst über Darstellung und Verwendung persönlicher Informationen zu entscheiden. Rechtliche…