Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund war zunächst ein 1866 gegründetes Militärbündnis und ab 1867 ein Bundesstaat unter preußischer Führung. Seine Verfassung schuf Bundesrat, Reichstag, Bundespräsidium und Bundeskanzler und verband föderale Mitwirkung mit einer vom allgemeinen Männerwahlrecht legitimierten Volksvertretung. Die Mitgliedstaaten behielten eigene Staatlichkeit, übertrugen dem Bund aber wichtige Gesetzgebungs- und Außenkompetenzen. Nach dem Beitritt süddeutscher Staaten ging…