Objektives Nettoprinzip
Das objektive Nettoprinzip besagt, dass bei der Einkommensteuer grundsätzlich nur der Erwerbsüberschuss besteuert wird. Von den Einnahmen sind daher die Aufwendungen abzuziehen, die durch die Erwerbstätigkeit veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere Betriebsausgaben und Werbungskosten. Das Prinzip verwirklicht die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und begrenzt gesetzliche Abzugsverbote. Seine verfassungsrechtliche Reichweite ist umstritten; Abweichungen müssen jedenfalls sachlich…