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Folgerichtigkeitsgebot im Steuerrecht

Das Folgerichtigkeitsgebot im Steuerrecht verlangt, dass der Gesetzgeber eine einmal getroffene Belastungsentscheidung grundsätzlich widerspruchsfrei im gesamten Regelungssystem umsetzt. Ausnahmen sind zulässig, benötigen aber einen besonderen sachlichen Grund. Das Gebot wird aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitet und ist ein wichtiger Maßstab der verfassungsgerichtlichen Kontrolle von Steuergesetzen. Es schreibt kein bestimmtes Steuermodell vor, begrenzt jedoch inkonsequente Begünstigungen, Belastungen und Ausnahmen innerhalb des gewählten Modells.

Rechtliche Einordnung

Das Gebot ist eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Es setzt erst ein, wenn der Gesetzgeber eine steuerliche Grundentscheidung getroffen hat.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Zu prüfen sind der Belastungsgrund, die Vergleichsgruppen und die systemgerechte Durchführung. Eine Abweichung kann durch Lenkungs-, Vereinfachungs- oder Typisierungsgründe gerechtfertigt sein.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert nicht die politische Zweckmäßigkeit des Steuermodells, sondern sachwidrige Ungleichbehandlungen und widersprüchliche Ausnahmen.

Beispiel

Entscheidet sich der Gesetzgeber, beruflich veranlasste Aufwendungen vom Einkommen abzuziehen, darf er einzelne vergleichbare Erwerbskosten nicht ohne tragfähigen Grund vollständig vom Abzug ausschließen.

Häufige Fragen

Muss jedes Steuergesetz völlig widerspruchsfrei sein?

Nein. Abweichungen bleiben möglich, benötigen aber einen hinreichend gewichtigen Sachgrund.

Folgt daraus ein bestimmter Steuersatz?

Nein. Das Gebot betrifft vor allem die konsistente Ausgestaltung des gewählten Systems.

Wer prüft einen Verstoß?

Fachgerichte und letztlich das Bundesverfassungsgericht prüfen die Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG.

Weiterführende Hinweise

Zusammenhänge bestehen mit Gleichheitssatz, Willkürverbot, Steuergesetz und Bundesverfassungsgericht. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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