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Vorlagepflicht im Steuerrecht

Die Vorlagepflicht im Steuerrecht verpflichtet ein Gericht, eine entscheidungserhebliche gesetzliche Vorschrift dem zuständigen Verfassungsgericht vorzulegen, wenn es sie für verfassungswidrig hält. Für Bundes- und Landesgesetze folgt dies insbesondere aus Art. 100 Abs. 1 GG. Finanzgerichte dürfen ein nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Parlamentsgesetz nicht selbst verwerfen. Der Vorlagebeschluss muss Entscheidungserheblichkeit und Verfassungsverstoß sorgfältig begründen. Bloße Zweifel genügen nicht. Daneben können unionsrechtliche Fragen eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erfordern.

Rechtliche Einordnung

Die konkrete Normenkontrolle sichert das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist von Verfassungsbeschwerde und unionsrechtlichem Vorabentscheidungsverfahren zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Das Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und darlegen, dass die Entscheidung bei Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm unterschiedlich ausfällt.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Art. 100 Abs. 1 GG verbindet richterliche Gesetzesbindung mit zentralisierter Verfassungskontrolle. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann bei willkürlich unterlassener Vorlage betroffen sein.

Beispiel

Ein Finanzgericht hält eine Tarifvorschrift wegen gleichheitswidriger Belastung für verfassungswidrig und benötigt sie für sein Urteil. Es setzt das Verfahren aus und legt vor.

Häufige Fragen

Genügen Zweifel an der Norm?

Nein. Das Gericht muss von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein.

Darf das Finanzamt vorlegen?

Nein. Art. 100 Abs. 1 GG betrifft Gerichte.

Was geschieht mit dem Ausgangsverfahren?

Es wird bis zur Entscheidung über die Norm grundsätzlich ausgesetzt.

Weiterführende Hinweise

Siehe konkrete Normenkontrolle, Verwerfungsmonopol, Finanzgericht und Vorabentscheidungsverfahren. Weiterführend informieren steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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