Steuererfindungsrecht
Steuererfindungsrecht bezeichnet die Befugnis, eine bisher nicht geregelte Steuerart mit eigenständigem Belastungsgrund neu einzuführen. Im Bundesstaat folgt diese Befugnis nicht grenzenlos aus allgemeiner Gesetzgebungsmacht, sondern muss sich in die Finanzverfassung des Grundgesetzes einfügen. Umstritten ist insbesondere, in welchem Umfang Bund und Länder neben den in Art. 106 GG genannten Steuerarten neue Steuern schaffen dürfen. Neue…