Verfassungswidrige Steuernorm
Eine verfassungswidrige Steuernorm ist eine steuerrechtliche Vorschrift, die formelle oder materielle Vorgaben des Grundgesetzes verletzt. Gründe können fehlende Gesetzgebungskompetenz, ein Verstoß gegen Belastungsgleichheit, unzulässige Rückwirkung, mangelnde Bestimmtheit oder eine unverhältnismäßige Grundrechtsbelastung sein. Über ihre Nichtigkeit entscheidet grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Verwerfungskompetenz. Es kann ausnahmsweise nur die Unvereinbarkeit feststellen und die Norm befristet fortgelten lassen, um Haushalts-, Gleichheits- oder Übergangsprobleme zu vermeiden.
Rechtliche Einordnung
Fachgerichte dürfen verfassungsrechtliche Zweifel prüfen, ein nachkonstitutionelles Parlamentsgesetz aber nicht selbst verwerfen. Dafür dient die konkrete Normenkontrolle.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Das Gericht muss die Norm für entscheidungserheblich und verfassungswidrig halten und seine Überzeugung substantiiert begründen. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt die Rechtsfolge.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Nichtigkeit ist der Regelfall, Unvereinbarkeit mit Fortgeltungsanordnung die begründungsbedürftige Ausnahme. Vertrauensschutz und Bestandskraft beeinflussen die Wirkung auf frühere Steuerbescheide.
Beispiel
Ein Finanzgericht hält eine steuerliche Ungleichbehandlung für entscheidungserheblich und legt die Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vor.
Häufige Fragen
Darf das Finanzamt die Norm ignorieren?
Nein. Es bleibt grundsätzlich an geltende Gesetze gebunden.
Kann ein Finanzgericht das Gesetz verwerfen?
Nein. Ein formelles nachkonstitutionelles Gesetz muss es dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Sind alle alten Bescheide automatisch offen?
Nein. Bestandskraft und besondere verfahrensrechtliche Regelungen bleiben zu beachten.
Weiterführende Hinweise
Siehe konkrete Normenkontrolle, Verwerfungskompetenz, Bestandskraft und Bundesverfassungsgericht. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.