Gesetzgebungskompetenz für Steuern
Die Gesetzgebungskompetenz für Steuern bestimmt, ob Bund oder Länder eine steuerliche Regelung erlassen dürfen. Art. 105 GG unterscheidet die ausschließliche Bundeskompetenz für Zölle und Finanzmonopole von der konkurrierenden Gesetzgebung für zahlreiche übrige Steuern. Länder dürfen insbesondere örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern regeln, solange diese bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig sind. Die Kompetenzfrage ist von Ertragshoheit und Steuerverwaltung zu trennen. Ein kompetenzwidriges Steuergesetz ist verfassungswidrig.
Rechtliche Einordnung
Art. 105 GG verteilt die Normsetzung, Art. 106 GG das Aufkommen und Art. 108 GG die Verwaltung. Diese Ebenen können unterschiedlichen Hoheitsträgern zugeordnet sein.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Zunächst ist die Abgabe materiell als Steuerart einzuordnen. Danach sind Ausschließlichkeit, konkurrierende Kompetenz, Gleichartigkeit und gegebenenfalls Zustimmungserfordernisse zu prüfen.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Die Kompetenzordnung schützt die föderale Machtverteilung. Weder Bund noch Länder dürfen ihre Zuständigkeiten durch eine abweichende Bezeichnung der Abgabe erweitern.
Beispiel
Eine Gemeinde erhebt aufgrund Landesrechts eine örtliche Aufwandsteuer. Zulässig ist dies nur, wenn die Steuer örtlich anknüpft und nicht einer bundesgesetzlich geregelten Steuer gleichartig ist.
Häufige Fragen
Wer regelt Zölle?
Für Zölle und Finanzmonopole besitzt der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Was bedeutet Gleichartigkeit?
Verglichen werden insbesondere Steuergegenstand, Belastungsgrund, Maßstab und wirtschaftliche Wirkung.
Ist Kompetenz gleich Steueraufkommen?
Nein. Gesetzgebungskompetenz und Ertragshoheit sind getrennt zu prüfen.
Weiterführende Hinweise
Siehe konkurrierende Gesetzgebung, Ertragshoheit, Finanzverwaltung und örtliche Aufwandsteuer. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.