Hersteller im Produktsicherheitsrecht
Hersteller im Produktsicherheitsrecht ist, wer ein Produkt herstellt oder entwickeln beziehungsweise herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Er trägt die zentrale Verantwortung dafür, dass das Produkt sicher ist und die einschlägigen Anforderungen erfüllt. Dazu gehören Risikobewertung, technische Unterlagen, Kennzeichnung, Kontaktangaben, Anleitungen, Rückverfolgbarkeit und geeignete Korrekturmaßnahmen. Auch ein anderer Wirtschaftsakteur kann…