Bevollmächtigter im Produktsicherheitsrecht
Bevollmächtigter im Produktsicherheitsrecht ist eine in der Europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wird, bestimmte gesetzliche Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen. Der Umfang ergibt sich aus Mandat und anwendbarem Rechtsakt. Typisch sind das Bereithalten technischer Unterlagen, die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden und die Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen. Die Bevollmächtigung verlagert jedoch nicht die grundlegende Verantwortung des Herstellers für Produktgestaltung und Sicherheit.
Rechtliche Bedeutung
Der Bevollmächtigte schafft einen erreichbaren Ansprechpartner in der Union. Er darf nur Aufgaben übernehmen, die Gesetz und schriftliches Mandat zulassen.
Pflichten und Folgen
Mandat, Kontaktdaten und Unterlagen müssen aktuell sein. Behördenanfragen sind zu beantworten; erkannte Risiken und notwendige Maßnahmen sind unverzüglich weiterzugeben.
Beispiel
Ein Hersteller außerhalb der EU beauftragt ein deutsches Unternehmen, technische Unterlagen bereitzuhalten und mit Behörden bei Sicherheitsprüfungen zu kooperieren.
Häufige Fragen
Ist der Bevollmächtigte der Hersteller?
Nein. Er übernimmt bestimmte Aufgaben, während die originäre Herstellerverantwortung grundsätzlich bestehen bleibt.
Braucht er ein schriftliches Mandat?
Ja. Aufgaben und Befugnisse müssen schriftlich festgelegt sein.
Kann er alle Pflichten übernehmen?
Nein. Nicht übertragbare Kernpflichten, insbesondere sichere Produktgestaltung, verbleiben beim Hersteller.
Weiterführende Hinweise
Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Verordnung (EU) 2019/1020.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.