Zweckbindung
Zweckbindung ist der datenschutzrechtliche Grundsatz, nach dem personenbezogene Daten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht ohne Weiteres zu unvereinbaren Zwecken weiterverarbeitet werden dürfen. Der Zweck muss vor der Erhebung ausreichend konkret bestimmt sein. Eine spätere Nutzung erfordert entweder Vereinbarkeit mit dem ursprünglichen Zweck oder eine neue Rechtsgrundlage. Bei der Prüfung zählen Zusammenhang,…