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Risikobewertung eines Produkts

Risikobewertung eines Produkts ist die systematische Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, die von einem Produkt bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung ausgehen können. Sie berücksichtigt Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden, Nutzergruppen, Produktlebensdauer, Wechselwirkungen, Warnhinweise und verfügbare Schutzmaßnahmen. Hersteller müssen die Bewertung vor dem Inverkehrbringen dokumentieren und bei neuen Erkenntnissen aktualisieren. Das Ergebnis bestimmt, ob das Produkt sicher ist und welche konstruktiven, technischen oder organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.

Rechtliche Bedeutung

Die Risikobewertung ist Grundlage sicherer Gestaltung und behördlicher Gefahreneinstufung. Sie darf nicht auf typische Durchschnittsnutzer beschränkt bleiben.

Pflichten und Folgen

Besonders schutzbedürftige Gruppen, vorhersehbarer Fehlgebrauch sowie digitale oder nachträglich veränderte Funktionen sind einzubeziehen. Warnungen sind gegenüber vermeidbarer Gefahr grundsätzlich nachrangig.

Beispiel

Bei einem vernetzten Spielzeug bewertet der Hersteller neben Verschluckungs- und Stromrisiken auch Softwareänderungen und vorhersehbare Nutzung durch kleine Kinder.

Häufige Fragen

Wann ist die Bewertung zu erstellen?

Vor dem Inverkehrbringen und erneut, wenn neue Erkenntnisse oder wesentliche Produktänderungen die Sicherheit beeinflussen.

Muss sie schriftlich sein?

Die einschlägigen Rechtsakte verlangen regelmäßig dokumentierte technische Unterlagen, aus denen die Bewertung nachvollziehbar hervorgeht.

Wer trägt die Verantwortung?

Primär der Hersteller; andere Wirtschaftsakteure haben ergänzende Prüf- und Reaktionspflichten.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Verordnung (EU) 2023/988.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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