Vorauszahlung auf Beiträge
Eine Vorauszahlung auf Beiträge ist eine vorläufige Zahlung auf einen voraussichtlich entstehenden kommunalen Beitrag. Sie ermöglicht es der Gemeinde, Kosten einer beitragsfähigen Maßnahme bereits während ihrer Durchführung teilweise zu finanzieren. Eine Vorauszahlung setzt eine hinreichende gesetzliche und satzungsrechtliche Grundlage sowie eine konkretisierte Maßnahme voraus. Nach endgültiger Abrechnung wird sie auf den endgültigen Beitrag angerechnet. Funktion…