Genfer Konventionen
Die Genfer Konventionen sind vier völkerrechtliche Verträge von 1949 zum Schutz von Personen in bewaffneten Konflikten. Sie betreffen Verwundete und Kranke der Landstreitkräfte, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige zur See, Kriegsgefangene sowie Zivilpersonen. Gemeinsam mit den Zusatzprotokollen und dem Gewohnheitsrecht bilden sie den Kern des humanitären Völkerrechts. Die Vertragsstaaten müssen die Konventionen unter allen Umständen achten…