Opfereigenschaft
Opfereigenschaft ist eine zentrale Zulässigkeitsvoraussetzung der Individualbeschwerde zum EGMR. Beschwerdeführer muss grundsätzlich selbst und unmittelbar von der behaupteten Verletzung eines EMRK-Rechts betroffen sein. Die Konvention kennt keine allgemeine Popularklage. Neben unmittelbaren Opfern erkennt der Gerichtshof in begrenzten Fällen mittelbare und potenzielle Opfer an. Die Opfereigenschaft kann entfallen, wenn nationale Stellen die Verletzung ausdrücklich oder der…