Staatsangehörigkeitsprinzip
Das Staatsangehörigkeitsprinzip knüpft staatliche Zuständigkeit oder die Anwendung nationalen Rechts an die Staatsangehörigkeit einer Person. Ein Staat kann danach unter bestimmten Voraussetzungen das Verhalten seiner Staatsangehörigen auch im Ausland regeln oder verfolgen. Man spricht beim Täterbezug vom aktiven und beim Schutz eines betroffenen Staatsangehörigen vom passiven Personalitätsprinzip. Die Reichweite wird durch nationales Recht und Völkerrecht…