Völkergewohnheitsrecht
Völkergewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Völkerrecht, das aus einer allgemeinen, hinreichend einheitlichen und dauerhaften Staatenpraxis entsteht, die von einer Rechtsüberzeugung getragen wird. Es genügt weder bloße Gewohnheit noch eine ausschließlich politische Zweckmäßigkeit. Praxis und Rechtsüberzeugung werden anhand staatlichen Handelns, diplomatischer Erklärungen, Gesetzgebung, Gerichtsentscheidungen und internationaler Beschlüsse ermittelt. Gewohnheitsrecht kann grundsätzlich auch Staaten binden, die keinem entsprechenden Vertrag…