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Habeas Corpus Act

Der Habeas Corpus Act ist ein englisches Gesetz von 1679, das den gerichtlichen Schutz gegen bestimmte rechtswidrige Freiheitsentziehungen verstärkte. Es sicherte das bereits zuvor bestehende Verfahren, einen Gefangenen einem Gericht vorzuführen und die Gründe seiner Haft offenzulegen, durch Verfahrenspflichten und Sanktionen gegen Umgehungen. Das Gesetz betraf insbesondere strafrechtlich veranlasste Haft. Es schuf weder erstmals das Rechtsmittel Habeas Corpus noch einen ausnahmslosen Anspruch jedes Gefangenen auf seine sofortige Freilassung.

Gerichtliche Kontrolle der Haft

Ein gerichtlicher Befehl sollte nicht durch verzögerte Antworten des Gefängnisverwalters wirkungslos werden. Das Gesetz ordnete deshalb die Vorführung und Mitteilung des Haftgrundes innerhalb geregelter Fristen an. Entfernung, Haftgrund und weitere Voraussetzungen beeinflussten das Verfahren. Auch die Verbringung über See zur Umgehung des Schutzes wurde bekämpft. Der Richter prüfte die rechtliche Grundlage; rechtmäßig angeordnete Haft konnte fortbestehen.

Beispiel

Ein Gefängnisverwalter lässt einen gerichtlichen Vorführungsbefehl unbeachtet. Die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen sollen ihn dazu bringen, den Gefangenen vorzuführen und den Haftgrund zu nennen, damit ein Richter die Haft überprüfen kann.

FAQ

Was bedeutet Habeas Corpus?

Die lateinische Wendung bezeichnet im einschlägigen Verfahren den Befehl, den Festgehaltenen vor Gericht zu bringen.

Entstand das Verfahren erst 1679?

Nein. Das Gesetz verstärkte einen älteren gerichtlichen Rechtsbehelf.

Ist die Freilassung zwingend?

Nein. Entscheidend sind die rechtlichen Haftvoraussetzungen und die jeweils anwendbaren Verfahrensregeln.

Verwandte Begriffe

Rechtsgeschichte · Gewaltenteilung · Staatsgewalt · Demokratieprinzip · Rechtsstaatsprinzip · Grundrechtsträger

Quellen und weiterführende Informationen

Amtlicher Text: Habeas Corpus Act 1679 · Britisches Oberhaus: Geschichte des Rechtsbehelfs · Zum Vergleich: heutige Grundrechtsdogmatik

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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