Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsabhängige Sozialhilfeleistung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Anspruch haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und volljährig sind, soweit Einkommen und verwertbares Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Die Leistung umfasst Regelbedarf, angemessene Unterkunft und…