Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsabhängige Sozialhilfeleistung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Anspruch haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und volljährig sind, soweit Einkommen und verwertbares Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Die Leistung umfasst Regelbedarf, angemessene Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe sowie gegebenenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie wird grundsätzlich nur auf Antrag erbracht.
Leistungsberechtigte
Altersgrundsicherung knüpft an die gesetzliche Altersgrenze an. Bei jüngeren Volljährigen ist dauerhafte volle Erwerbsminderung maßgeblich. Eine bloß vorübergehende Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit führt nicht in diese Leistungsart, sondern zu anderen Sicherungssystemen.
Bedarf und einzusetzende Mittel
Der Bedarf besteht aus Regelbedarf, Unterkunft, Heizung und individuellen Mehrbedarfen. Einkommen und Vermögen werden nach §§ 82 ff. und 90 SGB XII mit Freibeträgen berücksichtigt. Unterhaltsansprüche gegen Eltern oder Kinder bleiben grundsätzlich unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreitet.
Antrag und Bescheid
Die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Der Träger prüft Bedarf, Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Gegen einen ablehnenden Verwaltungsakt sind Widerspruch und Sozialgerichtsklage möglich.
Beispiel
Ein Rentner erhält eine geringe Altersrente, die Regelbedarf und angemessene Wohnkosten nicht deckt. Nach Abzug anrechenbaren Einkommens übernimmt die Grundsicherung die verbleibende Bedarfslücke.
Häufige Fragen
Ist Grundsicherung dasselbe wie Rente?
Nein. Sie ist steuerfinanzierte Sozialhilfe und ergänzt unzureichende eigene Mittel.
Müssen Kinder stets zahlen?
Nein. Ein Rückgriff erfolgt grundsätzlich erst oberhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.
Wird sie automatisch bewilligt?
Nein. Erforderlich ist ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.