Prozessfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Prozessfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist die Fähigkeit des Beschwerdeführers, Prozesshandlungen selbst wirksam vorzunehmen oder durch einen Bevollmächtigten vornehmen zu lassen. Sie richtet sich nicht schematisch nach der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit, sondern nach Einsichts- und Handlungsfähigkeit hinsichtlich des betroffenen Grundrechts und des Verfahrens. Minderjährige können deshalb in geeigneten Fällen selbst prozessfähig sein. Fehlt die Prozessfähigkeit, handelt grundsätzlich der…