Eingriffsregelung im Naturschutzrecht
Die Eingriffsregelung im Naturschutzrecht steuert Veränderungen von Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Verursacher muss vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensieren. Bleiben Beeinträchtigungen bestehen, folgt eine Abwägung; bei Zulassung kann eine Ersatzzahlung anfallen. Die Regelung gilt projektbezogen, wird in der Bauleitplanung teilweise besonders umgesetzt und steht neben Gebiets- sowie Artenschutz.
Rechtliche Einordnung
Die gesetzliche Stufenfolge lautet Vermeidung, Kompensation, Abwägung und gegebenenfalls Ersatzzahlung. Zuständigkeit und Verfahren richten sich nach Fachrecht.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Erforderlich sind Erfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie ein nachvollziehbares Maßnahmenkonzept. Ausgleich stellt gleichartige, Ersatz gleichwertige Funktionen her.
Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge
Das Verursacherprinzip und Art. 20a GG tragen die Kompensationspflicht. Eingriffe in Eigentum bedürfen gesetzlicher Grundlage und verhältnismäßiger Ausgestaltung.
Beispiel
Beim Bau einer Straße wird die Trasse zunächst verkleinert, anschließend werden beeinträchtigte Biotope wiederhergestellt und verbleibende Verluste durch Ersatzflächen kompensiert.
Häufige Fragen
Was muss zuerst geprüft werden?
Ob Beeinträchtigungen durch Standort, Gestaltung oder Bauweise vermeidbar sind.
Was unterscheidet Ausgleich und Ersatz?
Ausgleich ist gleichartig, Ersatz muss zumindest gleichwertige Funktionen herstellen.
Ersetzt die Kompensation den Artenschutz?
Nein. Gebiets- und Artenschutz gelten eigenständig daneben.
Weiterführende Hinweise
Siehe Verursacherprinzip, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme und Bauleitplanung. Weiterführende Grundlagen bieten verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.