Verfassungsprozessrecht
Verfassungsprozessrecht umfasst die Regeln über Verfahren vor Verfassungsgerichten. Es bestimmt Zuständigkeit, Beteiligte, Antragsgegenstand, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Fristen, Prüfungsmaßstab und Entscheidungswirkungen. Auf Bundesebene ergeben sich die Grundlagen aus dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Zu den wichtigsten Verfahrensarten gehören Verfassungsbeschwerde, Organstreit, Bund-Länder-Streit sowie abstrakte und konkrete Normenkontrolle. Das Verfassungsprozessrecht dient zugleich dem subjektiven Rechtsschutz und der objektiven Sicherung der…