Öffentliches Recht

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    Verfassungsprozessrecht

    Verfassungsprozessrecht umfasst die Regeln über Verfahren vor Verfassungsgerichten. Es bestimmt Zuständigkeit, Beteiligte, Antragsgegenstand, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Fristen, Prüfungsmaßstab und Entscheidungswirkungen. Auf Bundesebene ergeben sich die Grundlagen aus dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Zu den wichtigsten Verfahrensarten gehören Verfassungsbeschwerde, Organstreit, Bund-Länder-Streit sowie abstrakte und konkrete Normenkontrolle. Das Verfassungsprozessrecht dient zugleich dem subjektiven Rechtsschutz und der objektiven Sicherung der…

  • Ausfertigungsverweigerung

    Ausfertigungsverweigerung ist die Entscheidung des Bundespräsidenten, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz nicht auszufertigen und zu verkünden. Sie kommt in Betracht, wenn das Gesetzgebungsverfahren, die Gesetzgebungskompetenz oder nach umstrittener Auffassung auch der Inhalt des Gesetzes offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. Der Bundespräsident besitzt kein politisches Vetorecht. Seine Prüfung ist rechtlich gebunden und zurückhaltend auszuüben. Ein Streit…

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    Ausstrahlungswirkung der Grundrechte

    Ausstrahlungswirkung der Grundrechte bedeutet, dass Grundrechte nicht nur individuelle Abwehrrechte sind, sondern als objektive Wertentscheidungen die gesamte Rechtsordnung beeinflussen. Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte müssen einfaches Recht im Lichte grundrechtlicher Wertungen gestalten, auslegen und anwenden. Im Privatrecht geschieht dies insbesondere über auslegungsbedürftige Vorschriften wie Generalklauseln. Private werden dadurch grundsätzlich nicht unmittelbar zu staatlichen Grundrechtsadressaten. Objektive Wertordnung…

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    Identitätskontrolle

    Identitätskontrolle ist die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts, ob ein Akt der Europäischen Union oder seine Anwendung in Deutschland den unantastbaren Verfassungskern des Grundgesetzes berührt. Maßstab sind insbesondere Menschenwürde und die Strukturprinzipien des Art. 20 GG, geschützt durch Art. 79 Absatz 3 GG. Wird die verfassungsrechtliche Identität verletzt, darf der Unionsakt in Deutschland im betroffenen Umfang nicht…

  • Befehls- und Kommandogewalt

    Befehls- und Kommandogewalt ist die oberste militärische Leitungsbefugnis über die Streitkräfte. Im Frieden liegt sie nach Art. 65a GG beim Bundesverteidigungsminister. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalls geht sie gemäß Art. 115b GG auf den Bundeskanzler über. Sie umfasst militärische Befehlsgebung, Organisation und Einsatzführung innerhalb der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen. Parlamentarische Zuständigkeiten, Grundrechte und gerichtliche Kontrolle…

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    Grundrechtskonforme Auslegung

    Grundrechtskonforme Auslegung ist die Auslegung einfachen Rechts in einer Weise, die Bedeutung und Tragweite der betroffenen Grundrechte wirksam berücksichtigt. Bestehen mehrere vertretbare Deutungen, ist grundsätzlich diejenige zu wählen, die grundrechtliche Wertungen wahrt und verfassungswidrige Ergebnisse vermeidet. Die Methode gilt in allen Rechtsgebieten, darf jedoch den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfindung…

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    Ultra-vires-Kontrolle

    Ultra-vires-Kontrolle ist die verfassungsgerichtliche Prüfung, ob Organe der Europäischen Union die ihnen von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten offensichtlich und strukturell bedeutsam überschritten haben. Ein solcher Rechtsakt kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland ausnahmsweise unanwendbar sein. Zuvor ist grundsätzlich dem Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit zur Auslegung zu geben. Die Kontrolle schützt das Prinzip…

  • Grundrechtliches Teilhaberecht

    Grundrechtliches Teilhaberecht ist ein aus Grundrechten abgeleiteter Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu staatlich bereitgestellten Einrichtungen, Leistungen oder Verfahren. Grundrechte verpflichten den Staat grundsätzlich nicht zur Schaffung unbegrenzter Kapazitäten. Hat er jedoch ein Leistungssystem eingerichtet, muss er vorhandene Möglichkeiten nach sachgerechten und gleichheitskonformen Kriterien verteilen. Der konkrete Anspruch steht daher regelmäßig unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten,…

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    Gesetzgeberisches Unterlassen

    Gesetzgeberisches Unterlassen bezeichnet das Ausbleiben einer verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Regelung oder die unzureichende Nachbesserung einer bestehenden Norm. Das Grundgesetz überlässt dem Gesetzgeber zwar regelmäßig einen weiten Gestaltungsspielraum. Eine Pflicht zum Tätigwerden kann sich jedoch aus Grundrechten, Gleichheitssatz, Schutzpflichten oder ausdrücklichen Regelungsaufträgen ergeben. Verfassungswidrig wird Untätigkeit erst, wenn die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen eindeutig unterschritten sind. Voraussetzungen Eine…

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    Solange-Rechtsprechung

    Solange-Rechtsprechung bezeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen deutschem Grundrechtsschutz und Unionsrecht. Das Gericht verzichtet grundsätzlich auf eine eigene Prüfung am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen im Wesentlichen vergleichbaren wirksamen Grundrechtsschutz gewährleistet. Die Rechtsprechung begründet einen kooperativen Kontrollvorbehalt, hebt den Anwendungsvorrang des Unionsrechts aber nicht pauschal auf…