Abhilfeverfahren
Abhilfeverfahren ist der erste Abschnitt des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens nach Einlegung eines Widerspruchs. Die Ausgangsbehörde prüft ihre eigene Entscheidung erneut auf Rechtmäßigkeit und grundsätzlich auch auf Zweckmäßigkeit. Hält sie den Widerspruch für begründet, hilft sie ihm vollständig oder teilweise ab. Andernfalls legt sie die Sache der zuständigen Widerspruchsbehörde vor. Das Verfahren ermöglicht schnelle Selbstkorrektur, entlastet Gerichte…