Sachbescheidungsinteresse
Sachbescheidungsinteresse ist das berechtigte Interesse eines Antragstellers daran, dass eine Behörde über seinen Antrag inhaltlich entscheidet. Es fehlt, wenn die begehrte Entscheidung dem Antragsteller objektiv keinen rechtlichen oder tatsächlichen Nutzen bringen kann, das Vorhaben endgültig aufgegeben wurde oder ein unüberwindbares Hindernis außerhalb des geprüften Rechtsgebiets besteht. Die Behörde darf einen Antrag dann ohne vollständige Sachprüfung…