Gütliche Einigung vor dem EGMR
Die gütliche Einigung vor dem EGMR ist eine einvernehmliche Beendigung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach Art. 39 EMRK unterstützt der Gerichtshof die Beteiligten dabei, eine Lösung zu finden, die die Menschenrechte achtet. Ein Vergleich kann insbesondere eine Entschädigung oder andere Abhilfemaßnahmen vorsehen. Nach erfolgreicher Einigung streicht der EGMR die Beschwerde grundsätzlich…