Prozessrecht

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    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung verbindet eine neue Verurteilung mit einer früheren rechtskräftigen Strafe, wenn die neue Tat vor der früheren Verurteilung begangen wurde und die frühere Strafe noch nicht vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen ist. Das Gericht löst die frühere Gesamtstrafe gegebenenfalls auf, bestimmt die maßgeblichen Einzelstrafen und bildet nach den allgemeinen Regeln eine neue Gesamtstrafe….

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    Opportunitätsprinzip

    Das Opportunitätsprinzip erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen trotz bestehenden Tatverdachts von der Verfolgung einer Straftat abzusehen oder ein Verfahren einzustellen. Es durchbricht das grundsätzlich geltende Legalitätsprinzip und eröffnet kein freies Belieben. Voraussetzungen, Zuständigkeiten und erforderliche Zustimmungen ergeben sich aus der Strafprozessordnung, etwa bei geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder gegen Erfüllung von Auflagen….

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    Zäsurwirkung

    Zäsurwirkung bezeichnet die zeitliche Trennwirkung einer früheren strafgerichtlichen Verurteilung für die Gesamtstrafenbildung. Taten, die vor dieser Entscheidung begangen wurden, können bei erfüllten weiteren Voraussetzungen mit der früheren Strafe zusammengeführt werden; spätere Taten grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist regelmäßig das Datum des ersten Urteils, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Die Zäsur…

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    Legalitätsprinzip

    Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und den Sachverhalt objektiv zu erforschen. Bei hinreichendem Tatverdacht ist grundsätzlich öffentliche Klage zu erheben. Das Prinzip sichert Gleichbehandlung und bindet Strafverfolgung an Recht und Gesetz. Ausnahmen sind nur aufgrund gesetzlicher Opportunitätsvorschriften zulässig. Auch Polizeibehörden müssen im Rahmen ihrer Aufgaben…

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    Eröffnungsbeschluss

    Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der nach Abschluss des Zwischenverfahrens das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Das Gericht erlässt ihn, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Der Beschluss bezeichnet die zugelassene Anklage und das zuständige Gericht. Er legt den Verfahrensgegenstand fest,…

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    Strafklageverbrauch

    Strafklageverbrauch bedeutet, dass eine Tat nach einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Sachentscheidung grundsätzlich nicht erneut zum Gegenstand eines Strafverfahrens und einer Bestrafung gemacht werden darf. Er folgt aus dem Verbot mehrfacher Bestrafung in Artikel 103 Absatz 3 GG. Maßgeblich ist der prozessuale Tatbegriff, der den einheitlichen geschichtlichen Vorgang erfasst, nicht nur die rechtliche Bezeichnung im ersten Urteil….

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    Einspruch gegen Strafbefehl

    Der Einspruch gegen Strafbefehl ist der Rechtsbehelf, mit dem der Angeklagte verhindert, dass ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung rechtskräftig wird. Er muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim erlassenden Gericht eingelegt werden. Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte, etwa die Rechtsfolgen oder die Höhe der Tagessätze, beschränkt werden….

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    Verbot der Doppelbestrafung

    Das Verbot der Doppelbestrafung besagt, dass niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf. Es ist in Artikel 103 Absatz 3 GG verankert und schützt sowohl vor erneuter Bestrafung als auch grundsätzlich vor einem weiteren Strafverfahren nach rechtskräftigem Abschluss. Entscheidend ist die Identität der Tat im prozessualen Sinn. Die Garantie schließt…

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    Verfügungsgrund

    Verfügungsgrund ist die besondere Dringlichkeit oder Gefährdung, die eine einstweilige Verfügung erforderlich macht. Der Antragsteller muss zeigen, dass ohne sofortigen gerichtlichen Schutz die Verwirklichung seines Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde oder eine vorläufige Regelung zur Abwendung erheblicher Nachteile nötig ist. Allgemeine Eile genügt nicht; maßgeblich sind konkrete Umstände. Wer trotz Kenntnis längere Zeit untätig…

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    Abschlusserklärung

    Abschlusserklärung ist die verbindliche Erklärung des Antragsgegners, eine gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen. Er verzichtet dabei regelmäßig auf Widerspruch, Rechtsmittel und die Rechte, eine Hauptsacheklage oder Aufhebung wegen veränderter Umstände zu erzwingen, soweit die Erklärung reicht. Dadurch kann der Antragsteller auf ein zusätzliches Hauptsacheverfahren verzichten. Die Abschlusserklärung ist gesetzlich nicht umfassend…