Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung verbindet eine neue Verurteilung mit einer früheren rechtskräftigen Strafe, wenn die neue Tat vor der früheren Verurteilung begangen wurde und die frühere Strafe noch nicht vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen ist. Das Gericht löst die frühere Gesamtstrafe gegebenenfalls auf, bestimmt die maßgeblichen Einzelstrafen und bildet nach den allgemeinen Regeln eine neue Gesamtstrafe….