Richterliche Hinweispflicht
Richterliche Hinweispflicht ist die Verpflichtung des Gerichts, mit den Parteien die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erörtern und auf erkennbar unvollständigen, unklaren oder unbeachteten Vortrag hinzuweisen. Überraschungsentscheidungen sollen vermieden und ein faires, sachgerechtes Verfahren ermöglicht werden. Das Gericht darf dabei nicht einseitig beraten oder die Verantwortung der Parteien für ihren Vortrag übernehmen. Auf einen…