Unterbrechung der Hauptverhandlung
Die Unterbrechung der Hauptverhandlung ist eine zeitlich begrenzte Pause eines bereits begonnenen Strafprozesses, nach der dieselbe Hauptverhandlung fortgesetzt wird. Sie unterscheidet sich von der Aussetzung, bei der die Verhandlung grundsätzlich neu beginnen muss. § 229 StPO bestimmt Höchstfristen und besondere Hemmungstatbestände. Werden die Fristen nicht eingehalten, ist die Hauptverhandlung auszusetzen. Die Regeln sichern die Konzentration…