Einzelrichter

Ein Einzelrichter ist ein Richter, der einen Rechtsstreit oder ein Verfahren allein als Spruchkörper entscheidet. Einzelrichterzuständigkeit besteht insbesondere am Amtsgericht und in zahlreichen erstinstanzlichen Zivilsachen des Landgerichts; auch Fachgerichtsbarkeiten kennen sie. Gesetzliche Regeln bestimmen, wann eine Sache übertragen werden muss oder wegen besonderer Schwierigkeit beziehungsweise grundsätzlicher Bedeutung beim Kollegium verbleibt. Trotz alleiniger Entscheidung gelten dieselben Anforderungen an richterliche Unabhängigkeit, gesetzlichen Richter, rechtliches Gehör und Begründung wie bei Kollegialgerichten.

Einordnung

Der Einzelrichter soll Verfahren effizient bearbeiten, ohne die fachliche Qualität und verfassungsrechtlichen Garantien der Rechtsprechung zu mindern.

Aufbau und Zuständigkeit

Zuständigkeit kann unmittelbar aus dem Gesetz oder aus einer Übertragung durch den Kollegialspruchkörper folgen. Willkürliche Auswahl ist unzulässig.

Beispiel

Eine gewöhnliche Zahlungsklage vor dem Landgericht wird nach dem Geschäftsverteilungsplan einem Kammermitglied als Einzelrichter zugewiesen und von diesem allein entschieden.

Häufige Fragen

Gibt es Einzelrichter im Strafverfahren?

Ja. Am Amtsgericht entscheidet der Strafrichter bestimmte Strafsachen allein.

Kann er an die Kammer zurückübertragen?

In gesetzlich geregelten Fällen legt er die Sache wegen besonderer Schwierigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung vor.

Ist er weniger unabhängig?

Nein. Auch der Einzelrichter ist sachlich und persönlich unabhängig.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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