Prozessrecht

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    Zwischenrechtsbehelf

    Der Zwischenrechtsbehelf ist die sofortige Beanstandung einer verfahrensleitenden Anordnung des Vorsitzenden während der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Nach § 238 Absatz 2 StPO entscheidet auf Beanstandung nicht der Vorsitzende allein, sondern das gesamte Gericht. Der Rechtsbehelf ermöglicht eine unmittelbare Korrektur und dokumentiert den Streit für ein späteres Revisionsverfahren. Wer eine Anordnung widerspruchslos hinnimmt, kann sein Rügerecht verlieren,…

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    Große Strafkammer

    Die große Strafkammer ist der regelmäßig erstinstanzlich tätige Strafspruchkörper des Landgerichts. Sie verhandelt insbesondere schwere Straftaten, für die weder Amtsgericht noch Oberlandesgericht zuständig sind. In der Hauptverhandlung ist sie grundsätzlich mit Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt; die Zahl der Berufsrichter wird nach gesetzlichen Kriterien vorab festgelegt. Besondere große Strafkammern bestehen etwa als Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer….

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    Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Die Unterbrechung der Hauptverhandlung ist eine zeitlich begrenzte Pause eines bereits begonnenen Strafprozesses, nach der dieselbe Hauptverhandlung fortgesetzt wird. Sie unterscheidet sich von der Aussetzung, bei der die Verhandlung grundsätzlich neu beginnen muss. § 229 StPO bestimmt Höchstfristen und besondere Hemmungstatbestände. Werden die Fristen nicht eingehalten, ist die Hauptverhandlung auszusetzen. Die Regeln sichern die Konzentration…

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    Kleine Strafkammer

    Die kleine Strafkammer ist der für strafrechtliche Berufungen zuständige Spruchkörper des Landgerichts. Sie überprüft Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts in einer neuen Tatsachenverhandlung. Grundsätzlich ist sie mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt; bei Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts tritt ein zweiter Berufsrichter hinzu. Die kleine Strafkammer kann Beweise erneut erheben,…

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    Aussetzung der Hauptverhandlung

    Die Aussetzung der Hauptverhandlung ist die Beendigung einer begonnenen strafrechtlichen Hauptverhandlung mit der Folge, dass sie später grundsätzlich von vorn beginnen muss. Anders als eine bloße Unterbrechung wahrt sie nicht die Einheit der bisherigen Verhandlung. Eine Aussetzung kommt etwa bei unzureichender Vorbereitung der Verteidigung, länger dauernder Verhinderung eines Beteiligten, wesentlicher Erweiterung des Prozessstoffs oder Überschreitung…

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    Schwurgericht

    Das Schwurgericht ist eine besondere große Strafkammer des Landgerichts für vorsätzliche Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht wurde, sowie weitere gesetzlich zugewiesene schwere Delikte. Trotz der historischen Bezeichnung ist es heute kein eigenständiges Geschworenengericht. Der Spruchkörper besteht in der Hauptverhandlung aus Berufsrichtern und Schöffen, die gemeinsam und mit grundsätzlich gleichem Stimmrecht entscheiden. Seine…

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    Gerichtsverfassung

    Die Gerichtsverfassung bezeichnet die rechtliche Ordnung des Aufbaus, der Zuständigkeiten und der inneren Organisation staatlicher Gerichte. Sie bestimmt insbesondere Gerichtszweige, Instanzen, Spruchkörper, Besetzung, Geschäftsverteilung und Öffentlichkeit. Verfassungsrechtliche Grundlagen enthalten vor allem die Artikel 92 bis 104 des Grundgesetzes; das Gerichtsverfassungsgesetz konkretisiert sie für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Verfahrensordnungen und besondere Gerichtsgesetze ergänzen diese Regeln. Ziel ist…

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    Präsidium des Gerichts

    Das Präsidium des Gerichts ist das richterliche Selbstverwaltungsorgan, das insbesondere die Geschäftsverteilung und die Besetzung der Spruchkörper regelt. Es besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter und gewählten Richtern des Gerichts. Seine Beschlüsse müssen vorab abstrakt bestimmen, welcher Spruchkörper und welche Richter für eingehende Verfahren zuständig sind. Damit verwirklicht das Präsidium die Garantie des gesetzlichen…

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    Ordentliche Gerichtsbarkeit

    Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist der Gerichtszweig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Strafsachen, soweit keine besondere Zuständigkeit besteht. Ihr Gerichtsaufbau umfasst grundsätzlich Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Welche Instanz zuständig ist, bestimmen Gerichtsverfassungsgesetz und jeweilige Verfahrensordnung. Die Bezeichnung „ordentlich“ ist historisch geprägt und bedeutet nicht, dass andere Gerichtsbarkeiten weniger regulär oder…

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    Geschäftsverteilungsplan

    Der Geschäftsverteilungsplan ist die im Voraus beschlossene Regelung, nach der Rechtssachen den Spruchkörpern und Richtern eines Gerichts zugewiesen werden. Er wird grundsätzlich für ein Geschäftsjahr vom Präsidium beschlossen und muss abstrakte, eindeutige sowie sachliche Kriterien verwenden. Dadurch soll bereits vor Eingang eines konkreten Verfahrens feststehen, wer entscheidet. Änderungen sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Der…