Zwischenrechtsbehelf
Der Zwischenrechtsbehelf ist die sofortige Beanstandung einer verfahrensleitenden Anordnung des Vorsitzenden während der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Nach § 238 Absatz 2 StPO entscheidet auf Beanstandung nicht der Vorsitzende allein, sondern das gesamte Gericht. Der Rechtsbehelf ermöglicht eine unmittelbare Korrektur und dokumentiert den Streit für ein späteres Revisionsverfahren. Wer eine Anordnung widerspruchslos hinnimmt, kann sein Rügerecht verlieren,…