Sachenrecht

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    Sozialbindung des Eigentums

    Sozialbindung des Eigentums bezeichnet den Verfassungsgrundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 GG, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Eigentumsrechte bestehen daher nicht grenzenlos, sondern werden durch Gesetze in einen sozialen Zusammenhang eingeordnet. Im Zivilrecht zeigt sich dies etwa im Miet-, Nachbar-, Sachen- und Verbraucherrecht. Die konkrete Belastung muss…

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    Besitzschutz

    Besitzschutz umfasst die zivilrechtlichen Ansprüche und Selbsthilferechte, die den tatsächlichen Besitzer einer Sache gegen verbotene Eigenmacht sichern. Geschützt wird der bestehende Besitz unabhängig davon, ob der Besitzer Eigentümer ist oder ein Recht zum Besitz besitzt. Die §§ 858 bis 864 BGB ermöglichen insbesondere Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes und Beseitigung von Störungen. Davon zu unterscheiden sind…

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    Wegerecht

    Wegerecht bezeichnet je nach Zusammenhang entweder das öffentliche Straßen- und Wegerecht oder ein privates Recht, ein fremdes Grundstück als Zugang oder Zufahrt zu benutzen. Das private Wegerecht wird meist durch eine Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert. Inhalt, Verlauf und Nutzungsumfang ergeben sich aus Eintragung, Bewilligung und Zweck der Bestellung. Ein bloß tatsächlich geduldeter Weg…

  • Notwegerecht

    Das Notwegerecht erlaubt dem Eigentümer eines Grundstücks ohne notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg, die Benutzung eines Nachbargrundstücks als Zugang oder Zufahrt zu verlangen. Voraussetzungen und Verlauf bestimmen §§ 917 und 918 BGB. Der Nachbar erhält grundsätzlich eine Geldrente. Das Recht entfällt, wenn die Verbindung durch willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wurde. Umfang und Ausübung…

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    Herausgabeanspruch

    Ein Herausgabeanspruch gibt dem Berechtigten das Recht, vom Besitzer oder sonstigen Inhaber die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an einer Sache oder die Auskehr eines Erlangten zu verlangen. Er ist kein einheitlicher Anspruchstyp, sondern kann auf Eigentum, Vertrag, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht oder besonderen Vorschriften beruhen. Beim Eigentümer-Besitzer-Anspruch aus § 985 BGB muss der Anspruchsteller Eigentümer, der Gegner…

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    Hypothek

    Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, durch das ein Grundstück zur Sicherung einer bestimmten Geldforderung belastet wird. Zahlt der Schuldner nicht, kann sich der Hypothekengläubiger unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Grundstück befriedigen. Kennzeichnend ist die Akzessorietät: Bestand, Umfang und Übertragung der Hypothek sind grundsätzlich an die gesicherte Forderung gebunden. Ihre Bestellung erfordert dingliche Einigung und…

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    Wohnungseigentum

    Wohnungseigentum ist nach § 1 Abs. 2 WEG das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Beide Bestandteile bilden eine untrennbare rechtliche Einheit: Das Sondereigentum kann nicht ohne den Miteigentumsanteil veräußert oder belastet werden. Wohnungseigentum entsteht durch vertragliche Einräumung zwischen Miteigentümern oder durch Teilung des Alleineigentümers…

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    Kreditsicherheit

    Eine Kreditsicherheit ist ein Recht oder Vermögenswert, der den Rückzahlungsanspruch eines Kreditgebers zusätzlich absichert. Fällt der Kreditnehmer aus, kann der Gläubiger unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen auf die Sicherheit zugreifen. Man unterscheidet Personalsicherheiten wie Bürgschaft oder Garantie und Realsicherheiten wie Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung. Rechtliche Bedeutung Die Sicherheit besteht neben der gesicherten Forderung…

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    Sicherungsübereignung

    Die Sicherungsübereignung ist die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung, während der Sicherungsgeber die Sache regelmäßig weiter besitzen und nutzen darf. Sie beruht auf Eigentumsübertragung nach §§ 929, 930 BGB und einer Sicherungsabrede. Typisch ist die Übereignung von Fahrzeugen, Maschinen oder Waren an eine finanzierende Bank. Rechtliche Bedeutung Der Sicherungsnehmer…