Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlung Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Willensbildungsforum der Wohnungseigentümer. In ihr beraten und beschließen die Eigentümer über Verwaltung, Gebrauch, Kosten, Verwalter und bauliche Maßnahmen. Der Verwalter beruft sie mindestens einmal jährlich in Textform ein; die Einladungsfrist soll grundsätzlich drei Wochen betragen. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig. Teilnahme,…