| |

Ersitzung

Ersitzung ist der gesetzliche Erwerb von Eigentum durch langjährigen Eigenbesitz unter weiteren Voraussetzungen. Bei beweglichen Sachen erwirbt nach § 937 BGB grundsätzlich derjenige Eigentum, der die Sache zehn Jahre als ihm gehörend besitzt. Ausgeschlossen ist der Erwerb, wenn er beim Besitzerwerb nicht gutgläubig war oder später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht. Für Grundstücke bestehen besondere, an Grundbuchlage und langen Zeitablauf anknüpfende Regeln.

Rechtliche Grundlagen

Ersitzung dient Rechtssicherheit und befriedet dauerhaft ungeklärte Eigentumslagen. Eigenbesitz, Frist, Gutgläubigkeit und mögliche Hemmungen müssen einzeln geprüft werden.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Als gesetzliche Inhaltsbestimmung des Eigentums nach Artikel 14 GG gewichtet die Ersitzung Bestandssicherheit nach langem Zeitablauf gegenüber dem Recht des früheren Eigentümers.

Beispiel

Ein Käufer besitzt eine bewegliche Sache zehn Jahre im guten Glauben als Eigentümer, obwohl die Übereignung ursprünglich unwirksam war. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann er durch Ersitzung Eigentum erwerben.

Häufige Fragen

Reicht bloße Verwahrung?

Nein. Erforderlich ist Eigenbesitz, also Besitz mit dem Willen, die Sache wie ein Eigentümer zu beherrschen.

Kann ein bösgläubiger Besitzer ersitzen?

Bei beweglichen Sachen grundsätzlich nicht.

Gibt es Ersitzung bei Grundstücken?

Ja, aber nur nach besonderen grundbuchrechtlichen Voraussetzungen und längeren Fristen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Eigentum, Besitz, Vertragsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Überstunden

    Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Von ihnen zu unterscheiden ist Mehrarbeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn, die gesetzliche Höchstarbeitszeiten überschreitet. Ob ein Arbeitnehmer Überstunden leisten muss und ob sie zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen sind, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetz. Pauschale Abgeltungsklauseln sind nur wirksam, wenn der…

  • | |

    Produzentenhaftung

    Produzentenhaftung ist die deliktische Haftung eines Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt und eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten entstehen. Sie beruht regelmäßig auf § 823 BGB und wurde durch die Rechtsprechung konkretisiert. Pflichten können Konstruktion, Fabrikation, Instruktion, Produktbeobachtung und Gefahrenabwehr nach dem Inverkehrbringen betreffen. Anders als die verschuldensunabhängige Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz setzt sie…

  • | | | |

    Fiktive Schadensabrechnung

    Fiktive Schadensabrechnung ist die Bezifferung eines Fahrzeugschadens auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags, ohne dass der Geschädigte die Reparatur tatsächlich oder vollständig durchführen lässt. Er kann grundsätzlich die objektiv erforderlichen Nettoreparaturkosten verlangen. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere, gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen. Bei Totalschaden und…

  • Residenzmodell

    Das Residenzmodell ist ein Betreuungsmodell nach der Trennung der Eltern, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt überwiegend bei einem Elternteil hat und mit dem anderen regelmäßig Umgang pflegt. Der betreuende Elternteil leistet typischerweise Naturalunterhalt, der andere grundsätzlich Barunterhalt. Das Modell sagt nicht zwingend etwas über das gemeinsame Sorgerecht aus. Ausgestaltung und Umgangszeiten richten sich…

  • |

    Betretungsverbot

    Ein Betretungsverbot ist eine rechtlich verbindliche Untersagung, bestimmte Räume, Grundstücke oder andere räumlich abgegrenzte Bereiche zu betreten. Im Gewaltschutz kann das Familiengericht dem Täter nach § 1 Gewaltschutzgesetz insbesondere das Betreten der Wohnung des Opfers verbieten. Polizeiliche Betretungsverbote beruhen dagegen auf den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Befugnissen. Voraussetzungen, Dauer und Durchsetzung unterscheiden sich nach der Rechtsgrundlage. Ein…

  • |

    Übergabemodalitäten

    Übergabemodalitäten sind die konkreten organisatorischen Regeln für Beginn und Ende eines Umgangskontakts. Dazu gehören insbesondere Übergabeort, Uhrzeit, Bring- und Abholpflichten, berechtigte Begleitpersonen, mitzugebende Sachen, Informationspflichten und das Vorgehen bei Verspätung oder Krankheit. Eindeutige Modalitäten vermindern Konflikte und machen eine Umgangsregelung verlässlich vollziehbar. Ihre Ausgestaltung muss praktikabel, verhältnismäßig und am Kindeswohl orientiert sein; unnötig belastende oder…