Leistung an den bisherigen Gläubiger
Die Leistung an den bisherigen Gläubiger ist die Erfüllung einer bereits abgetretenen Forderung gegenüber ihrem früheren Inhaber. Nach § 407 Absatz 1 BGB muss der neue Gläubiger diese Leistung grundsätzlich gegen sich gelten lassen, wenn der Schuldner die Abtretung bei der Leistung nicht kennt. Die Regel schützt den Schuldner vor einer erneuten Inanspruchnahme trotz ordnungsgemäßer…