Bringschuld
Bei einer Bringschuld muss der Schuldner die Leistung am Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers anbieten und den Leistungserfolg dort herbeiführen. Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Gläubiger. Die Bringschuld bedarf regelmäßig einer vertraglichen, gesetzlichen oder aus den Umständen folgenden Grundlage; sie entspricht nicht ohne Weiteres der gesetzlichen Grundregel. Bis zur ordnungsgemäßen Ablieferung trägt der Schuldner grundsätzlich…