Abtretungsanzeige
Die Abtretungsanzeige ist die Mitteilung des bisherigen Gläubigers an den Schuldner, dass eine Forderung abgetreten wurde. Nach § 409 BGB muss der bisherige Gläubiger eine angezeigte Abtretung dem Schuldner gegenüber grundsätzlich gegen sich gelten lassen, selbst wenn sie nicht wirksam erfolgt ist oder später rückgängig gemacht wird. Der Schutz endet insbesondere bei Rücknahme der Anzeige…