Gebrauchsüberlassung an Dritte
Gebrauchsüberlassung an Dritte Gebrauchsüberlassung an Dritte liegt vor, wenn der Mieter einer nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Person den selbstständigen oder mitbenutzenden Gebrauch der Mietsache einräumt. Sie bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Bei Wohnraum kann der Mieter nach Vertragsschluss einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Überlassung haben, wenn ein berechtigtes Interesse entsteht und keine…