Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Sie soll den besonderen finanziellen Aufwand erfassen, der in einer zusätzlichen Wohnmöglichkeit zum Ausdruck kommt. Ihre Erhebung beruht auf einer kommunalen Satzung im Rahmen des Landesrechts. Maßstab ist häufig die jährliche Nettokaltmiete oder ein vergleichbarer Wohnwert. Funktion und Voraussetzungen…