Steuerrecht

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    Familienexistenzminimum

    Das Familienexistenzminimum bezeichnet den verfassungsrechtlich von der Einkommensteuer freizustellenden notwendigen Lebensbedarf des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Kinder. Es umfasst insbesondere den sächlichen Mindestbedarf sowie Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Seine Herleitung verbindet Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip, Gleichheitssatz und den Schutz von Ehe und Familie. Umgesetzt wird die Freistellung vor allem durch Kinderfreibeträge oder Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung….

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    Lenkungssteuer

    Eine Lenkungssteuer ist eine Steuer, die neben der Einnahmeerzielung gezielt wirtschaftliches oder gesellschaftliches Verhalten beeinflussen soll. Sie kann unerwünschte Tätigkeiten verteuern oder erwünschte Entscheidungen steuerlich begünstigen. Trotz des Lenkungszwecks muss sie die Merkmale einer Steuer wahren und auf einer verfassungsmäßigen Kompetenz beruhen. Das Ziel muss legitim, die Ausgestaltung gleichheitsgerecht und die Belastung verhältnismäßig sein. Eine…

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    Folgerichtigkeitsgebot

    Folgerichtigkeitsgebot verlangt, dass der Gesetzgeber eine einmal getroffene Belastungs- oder Verteilungsentscheidung grundsätzlich widerspruchsfrei und konsequent umsetzt. Besonders im Steuerrecht muss der gewählte Belastungsgrund in den Einzelregelungen folgerichtig verwirklicht werden. Abweichungen sind zulässig, benötigen aber einen besonderen sachlichen Grund, etwa Lenkungszwecke, Vereinfachung oder Typisierung. Das Gebot folgt aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und kontrolliert systemwidrige Ausnahmen, ohne…

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    Typisierungsbefugnis

    Typisierungsbefugnis ist der verfassungsrechtlich anerkannte Spielraum des Gesetzgebers, vielfältige Lebenssachverhalte durch pauschale, generalisierende und leicht vollziehbare Regeln zu ordnen. Er muss nicht jede Besonderheit erfassen, solange die Typisierung an einen realitätsgerechten Regelfall anknüpft, Härten nur begrenzt auftreten und Verwaltungsvereinfachung oder Praktikabilität die Abweichungen rechtfertigen. Je intensiver die Belastung und je größer die Zahl atypisch Betroffener,…

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    Kirchensteuer

    Kirchensteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die bestimmte Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus von ihren Mitgliedern erheben dürfen. Grundlage sind Artikel 140 Grundgesetz, die Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung, Landesgesetze und kirchliche Steuerordnungen. Häufig wird sie als Zuschlag zur Einkommen- oder Lohnsteuer durch staatliche Finanzbehörden eingezogen. Steuerpflicht, Bemessung, Beginn und Ende hängen insbesondere von Mitgliedschaft, Wohnsitz, Einkommen und dem…

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    Übernachtungsteuer

    Die Übernachtungsteuer ist eine kommunale Steuer, die an entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anknüpft. Sie wird häufig als örtliche Aufwandsteuer eingeordnet und durch kommunale Satzung geregelt. Steuerpflicht, Befreiungen und Erhebungsverfahren unterscheiden sich nach Gemeinde. In der Praxis können etwa beruflich veranlasste Übernachtungen oder bestimmte Personengruppen ausgenommen sein, wenn die Satzung dies vorsieht. Funktion und Voraussetzungen Der…

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    Steuerfindungsrecht

    Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern. Funktion…

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    Örtliche Verbrauchsteuer

    Eine örtliche Verbrauchsteuer ist eine kommunale Steuer, die an den Verbrauch bestimmter Güter oder Leistungen innerhalb des Gemeindegebiets anknüpft. Sie wird auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung durch kommunale Satzung erhoben. Ihr Ziel kann neben Einnahmeerzielung auch Lenkung sein. Die Steuer muss örtlich begrenzt, gleichheitsgerecht und von bundes- oder landesrechtlich geregelten Steuern abgrenzbar sein. Funktion und…

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    Örtliche Aufwandsteuer

    Eine örtliche Aufwandsteuer ist eine kommunale Steuer, die an einen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand anknüpft. Sie erfasst damit typischerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in einem besonderen Konsum oder Besitzaufwand zeigt. Bekannte Beispiele sind Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer oder Vergnügungsteuer. Grundlage sind landesrechtliche Ermächtigungen und kommunale Satzungen. Funktion und Voraussetzungen Die Steuer…

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    Hundesteuer

    Die Hundesteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer, die regelmäßig an das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet anknüpft. Sie wird durch kommunale Satzung erhoben und dient vor allem der Einnahmeerzielung; eine Lenkungsfunktion kann hinzukommen. Die Satzung bestimmt insbesondere Steuerpflicht, Höhe, Befreiungen und Ermäßigungen. Für gefährliche Hunde oder mehrere Hunde können abweichende Steuersätze vorgesehen sein, sofern sie…