Sonderabgabe
Eine Sonderabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die keine Steuer ist, weil sie eine besondere Finanzierungsverantwortung einer abgrenzbaren Gruppe voraussetzt und regelmäßig gruppennützig verwendet wird. Sie durchbricht die verfassungsrechtliche Grundregel der Finanzierung staatlicher Aufgaben aus allgemeinen Steuermitteln. Deshalb gelten strenge Voraussetzungen: Die belastete Gruppe muss homogen, der Abgabenzweck gruppenspezifisch und die Belastung durch besondere Sachnähe gerechtfertigt…