Familienexistenzminimum
Das Familienexistenzminimum bezeichnet den verfassungsrechtlich von der Einkommensteuer freizustellenden notwendigen Lebensbedarf des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Kinder. Es umfasst insbesondere den sächlichen Mindestbedarf sowie Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Seine Herleitung verbindet Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip, Gleichheitssatz und den Schutz von Ehe und Familie. Umgesetzt wird die Freistellung vor allem durch Kinderfreibeträge oder Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung….