Steuerrecht

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    Sonderabgabe

    Eine Sonderabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die keine Steuer ist, weil sie eine besondere Finanzierungsverantwortung einer abgrenzbaren Gruppe voraussetzt und regelmäßig gruppennützig verwendet wird. Sie durchbricht die verfassungsrechtliche Grundregel der Finanzierung staatlicher Aufgaben aus allgemeinen Steuermitteln. Deshalb gelten strenge Voraussetzungen: Die belastete Gruppe muss homogen, der Abgabenzweck gruppenspezifisch und die Belastung durch besondere Sachnähe gerechtfertigt…

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    Steuergeheimnis

    Das Steuergeheimnis verpflichtet Amtsträger und gleichgestellte Personen, ihnen im Besteuerungsverfahren bekannt gewordene persönliche, wirtschaftliche und betriebliche Verhältnisse nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten. Es ist insbesondere in § 30 AO geregelt. Geschützt werden der Steuerpflichtige und das Vertrauen in eine vollständige Mitwirkung gegenüber der Finanzverwaltung. Offenbarungen sind nur erlaubt, wenn ein Gesetz sie gestattet,…

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    Folgerichtigkeitsgebot

    Folgerichtigkeitsgebot verlangt, dass der Gesetzgeber eine einmal getroffene Belastungs- oder Verteilungsentscheidung grundsätzlich widerspruchsfrei und konsequent umsetzt. Besonders im Steuerrecht muss der gewählte Belastungsgrund in den Einzelregelungen folgerichtig verwirklicht werden. Abweichungen sind zulässig, benötigen aber einen besonderen sachlichen Grund, etwa Lenkungszwecke, Vereinfachung oder Typisierung. Das Gebot folgt aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und kontrolliert systemwidrige Ausnahmen, ohne…

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    Typisierungsbefugnis

    Typisierungsbefugnis ist der verfassungsrechtlich anerkannte Spielraum des Gesetzgebers, vielfältige Lebenssachverhalte durch pauschale, generalisierende und leicht vollziehbare Regeln zu ordnen. Er muss nicht jede Besonderheit erfassen, solange die Typisierung an einen realitätsgerechten Regelfall anknüpft, Härten nur begrenzt auftreten und Verwaltungsvereinfachung oder Praktikabilität die Abweichungen rechtfertigen. Je intensiver die Belastung und je größer die Zahl atypisch Betroffener,…

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    Kirchensteuer

    Kirchensteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die bestimmte Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus von ihren Mitgliedern erheben dürfen. Grundlage sind Artikel 140 Grundgesetz, die Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung, Landesgesetze und kirchliche Steuerordnungen. Häufig wird sie als Zuschlag zur Einkommen- oder Lohnsteuer durch staatliche Finanzbehörden eingezogen. Steuerpflicht, Bemessung, Beginn und Ende hängen insbesondere von Mitgliedschaft, Wohnsitz, Einkommen und dem…

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    Steuerfindungsrecht

    Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern. Funktion…

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    Örtliche Verbrauchsteuer

    Eine örtliche Verbrauchsteuer ist eine kommunale Steuer, die an den Verbrauch bestimmter Güter oder Leistungen innerhalb des Gemeindegebiets anknüpft. Sie wird auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung durch kommunale Satzung erhoben. Ihr Ziel kann neben Einnahmeerzielung auch Lenkung sein. Die Steuer muss örtlich begrenzt, gleichheitsgerecht und von bundes- oder landesrechtlich geregelten Steuern abgrenzbar sein. Funktion und…

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    Örtliche Aufwandsteuer

    Eine örtliche Aufwandsteuer ist eine kommunale Steuer, die an einen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand anknüpft. Sie erfasst damit typischerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in einem besonderen Konsum oder Besitzaufwand zeigt. Bekannte Beispiele sind Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer oder Vergnügungsteuer. Grundlage sind landesrechtliche Ermächtigungen und kommunale Satzungen. Funktion und Voraussetzungen Die Steuer…

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    Hundesteuer

    Die Hundesteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer, die regelmäßig an das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet anknüpft. Sie wird durch kommunale Satzung erhoben und dient vor allem der Einnahmeerzielung; eine Lenkungsfunktion kann hinzukommen. Die Satzung bestimmt insbesondere Steuerpflicht, Höhe, Befreiungen und Ermäßigungen. Für gefährliche Hunde oder mehrere Hunde können abweichende Steuersätze vorgesehen sein, sofern sie…

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    Zweitwohnungsteuer

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Sie soll den besonderen finanziellen Aufwand erfassen, der in einer zusätzlichen Wohnmöglichkeit zum Ausdruck kommt. Ihre Erhebung beruht auf einer kommunalen Satzung im Rahmen des Landesrechts. Maßstab ist häufig die jährliche Nettokaltmiete oder ein vergleichbarer Wohnwert. Funktion und Voraussetzungen…