Gemeinnützigkeit und Grundrechte
Gemeinnützigkeit und Grundrechte beschreibt die verfassungsrechtlichen Grenzen bei Anerkennung und Entzug steuerlicher Gemeinnützigkeit. Der Gesetzgeber darf Steuervergünstigungen an die selbstlose Förderung gesetzlich bestimmter Zwecke knüpfen. Auswahl und Anwendung der Zwecke müssen jedoch insbesondere Gleichheitssatz, Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit und gegebenenfalls Religionsfreiheit beachten. Organisationen besitzen keinen unbegrenzten Anspruch auf steuerliche Förderung; staatliche Stellen dürfen missliebige Auffassungen aber nicht…