Anschlusspfändung
Die Anschlusspfändung ist eine weitere Pfändung einer bereits gepfändeten körperlichen Sache im vereinfachten Verfahren. Sie ermöglicht einem weiteren Vollstreckungszugriff, an die vorhandene Pfändung anzuknüpfen, ohne die Sache nochmals körperlich in Besitz zu nehmen. Im Steuerrecht genügt nach § 307 AO eine protokollierte Erklärung des Vollziehungsbeamten; im Zivilprozess regelt § 826 ZPO das Verfahren. Die Anschlusspfändung…